Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) – i.con.cept media
1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Geschäftsbeziehungen mit i.con.cept media.
Sie gelten bei Auftragserteilung als gelesen und akzeptiert.
2. Gestaltungsfreiheit und Änderungen
2.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen
Gestaltung oder technischen Umsetzung entstehen, sind diese ohne Verzögerung und vollständig während des laufenden Produktionsprozess anzumelden.
2.2. Nach Abschluss des Produktionsprozesses wird dem Kunden eine Vorabversion übermittelt. Der Kunde hat nach Erhalt dieser Vorabversion die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen etwaige Veränderungsvorschläge des Werkes (Film) einzureichen. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist und nach der Abnahme des Endprodukts sind weitere Änderungen ausschließlich gegen zusätzliche und angemessene Vergütung möglich. (Weitere Informationen unter Punkt 4. Zahlungsbedingungen.)
3. Nutzungs- und Urheberrecht
3.1 Dem Produzenten (Videografen) obliegt das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Videos. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
3.2 Mit vollständiger, fristgerechter Zahlung erhält der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Filme.
3.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial/Filmmaterial hochauflösend im Format mpeg4. Die Materialmenge und dessen Auswahl unterliegt dem Ermessen des Videografen und hängt von Faktoren wie der Dauer der Dreharbeiten ab. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) wird ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten/Videos ist nicht Teil des Auftrags. Eine Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
3.4 Dem Videografen wird das Recht eingeräumt, Fotos/Filme zum Zwecke der Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen. Ferner darf er die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe, Social Media Marketing oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber kann in begründeten Fällen bei einzelnen Motiven einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Videografen ausdrücklich widersprechen.
3.5 Der Auftraggeber spricht den Videografen vollumfänglich von Rechten Dritter frei. Im Zweifel und nach Absprache werden Property-Release, wie zum Beispiel Fotogenehmigungen vom Fotografen eingeholt. Eventuelle Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Für die Leistungen des Videografen wird ein Honorar zuzüglich eventueller Reisekosten/Spesen vereinbart. Fahrtkosten zu den Dreharbeiten werden mit 40 Cent / pro KM berechnet.
4.2 Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Fotos, Filme, etc. im Eigentum des Unternehmens i.con.cept media.
4.3 Wird die zur Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Videograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Videografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend des zeitlichen Mehraufwands. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Videograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
4.4 Die erste Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Der Restbetrag wie vertraglich geregelt.
4.5 Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage des Projektes führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Videografen. Sofern das Projekt oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, sofern das terminlich für den Videografen realisierbar ist.
4.6 Im Angebot sind zwei Korrekturen des Filmes (sog. Korrekturschleifen) enthalten. Sofern der Auftraggeber weitere Korrekturen einfordert, werden diese mit einer Pauschale für die Postproduktion 150 € netto pro Stunde in Rechnung gestellt.
4.7 Kosten, die nach der fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs vereinbart sind („fixe Kosten“), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen, wobei für ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:
a) Für eine Stornierung, die nach der fixen Auftragsbestätigung, aber vor Festlegung eines Drehtermins erfolgt, wird vom Auftraggeber eine Pauschale zur Begleichung der bereits geleisteten Arbeit in Höhe von 350 € entrichtet.
b) Für Stornierungen, die 7 Tage vor Drehtermin liegen, zahlt der Auftraggeber 30 % des vereinbarten Auftragsvolumens.
c) Für Stornierung ab 24 Stunden vor Drehbeginn hat der Auftraggeber hat 80% des Auftragsvolumens zu zahlen.
5. Vertragsdauer / Kündigung
5.1. Bei Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Frist ordentlich kündigen.
5.2. Besteht eine Betreuung über mehrere Monate, wird die Vertragslaufzeit nicht automatisch verlängert. Dies geschieht nur in Absprache zwischen i.con.cept media und dem Auftraggeber.
5.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für i.con.cept media insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung (Textform ausreichend) abgestellt wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht entbehrlich ist.
5.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
5.5 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande (Angebot und Annahme).
5.6 Der Vertrag zwischen i.con.cept media und dem Kunden kann ausschließlich schriftlich erfolgen.(Per E-Mail).
6. Haftung/Gefahrenübergang
6.1 Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Videograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leib und Leben, sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
6.2 Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten/Videomaterial haftet der Videograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf den vereinbarten Gesamtbetrag.
6.3 Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Filmemachers ausgeschlossen.
6.4 Die Lieferung der Fotos/Filme erfolgt in der Regel ca. 8-12 Wochen nach den Drehtagen des Projektes.
6.5 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online sowie offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Videograf bestimmen.
6.6 Sollte auf Grund von Umständen, die der Videograf nicht zu vertreten hat (z.B.plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Videograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
7. Datenschutz
7.1 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Filmemacher verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 i.con.cept media, führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB ́s nicht explizit verändert werden.
8.3 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.4 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
8.5 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, sofern gesetzlich zulässig, wird das zuständige Gericht am Firmensitz von i.con.cept media vereinbart. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.